Feuerbestattung / Urnenbeisetzung
Die Urnenwahlgrabstelle
Ein Urnenwahlgrab kann als Einzel-, Doppel- oder für vier Urnen erworben werden. Die Stelle wird von den Angehörigen ausgesucht und kann nach 20-jähriger Ruhefrist weiter verlängert werden.
Die Urnenreihengrabstelle
Die Urnenreihengrabstelle wird vom Friedhof zugeteilt. Es darf jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Das Urnengrab kann nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren nicht weiter verlängert werden.
Das Urnengemeinschaftsgrab
Wenn keine eigene Urnengrabstelle gewünscht wird, kann die Bestattung in einer Urnengemeinschaftsanlage im Volksmund Urnenrasengrabstelle stattfinden. Eine Trauerfeier ist hier, wie bei allen anderen Bestattungsarten auch möglich.
Urnengemeinschaftsgrabstellen gibt es auch mit Platte oder Stele. Die Platte oder Stele wird mit dem Vor- und Zunamen sowie dem Geburts- und Sterbejahr verstehen.
Die Urnengemeinschaftsanlagen werden für den Zeitraum der Ruhefrist durch die Friedhofsverwaltung gepflegt.