Erdbestattung
Die Wahlgrabstelle
Eine Erdwahlgrabstelle kann als Einzel- oder Doppelgrabstelle erworben werden.
Die Grabstelle wird von den Angehörigen ausgewählt und das Grab kann am Ende der 20-jährigen Ruhefrist weiter verlängert werden. Es können auch Urnen auf der Stelle beigesetzt werden.
Die Reihengrabstelle
Eine Reihengrabstelle wird vom Friedhof der Reihe nach zugeteilt. In einer Reihengrabstelle darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden und das Grab kann am Ende der 20-jährigen Ruhefrist nicht verlängert werden. Eine Reihengrabstelle ist in der Regel preisgünstiger als eine Wahlgrabstelle.
Die Rasenreihengrabstelle
Bei einer Bestattung auf einer Rasenreihengrabstelle/Erdgemeinschaftsanlage wird die Grabanlage durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Je nach Gestaltungsvorschriften des Friedhofes, werden diese Grabstellen mit oder ohne Grabstein vergeben.